Länder kündigen eigenen Vorschlag an
In einer am 09.03.2007 gefassten Entschließung äußert sich der Bundesrat erneut zur geplanten Änderung der Erbschaftsteuer. Er bekräftigt seine Stellungnahme vom Dezember letzten Jahres gegenüber dem Regierungsentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge und fordert dessen Überarbeitung. Dabei sei auch die kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur unterschiedlichen Bewertung von Immobilien-, Betriebs- und Kapitalvermögen im Erbschaftsfall zu berücksichtigen.
Der Bundesrat fordert, insbesondere die Bewertungsfragen kurzfristig zu regeln. Die Länder kündigen dazu einen eigenen Vorschlag innerhalb der nächsten sechs Monate an. Das formelle Gesetzgebungsverfahren solle bis zum Ende des Jahres 2007 abgeschlossen werden, um hinreichende Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu gewährleisten.
Der Bundesrat spricht sich gegen eine generelle Rückwirkung des zukünftigen Gesetzes aus. Diese solle nur auf individuellen Antrag des Steuerpflichtigen eintreten. Außerdem wollen sich die Länder noch einmal zur geplanten erleichterten Unternehmensnachfolge äußern. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, ihren ursprünglichen Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag derzeit noch nicht zuzuleiten.
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 09.03.07