Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wurde die Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 € jährlich gestrichen.
Stattdessen wurde für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich eine kleine steuerfreie Übungsleiterpauschale von 500 € eingeführt.Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat diesem Gesetzesentwurf in vollem Umfang zustimmen wird.
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements
Quelle: www.steuer-telex.de - Beitrag vom 11.07.07