Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer (Az.: 1 BvR 1644/05) nicht zur Entscheidung angenommen.
Folglich ist die Grundsteuer für die Kommunen vorerst gesichert. Ob ggf. neue Verfahren angestrengt werden, bleibt abzuwarten.
Quelle: BVerfG - Entscheidung vom 21.06.06