Steuerberatung -

Carport: Umsatzsteuerfreie Vermietung möglich

Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Wenn die Vermietung von Fahrzeugabstellplätzen aber einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang mit der steuerfreien Vermietung einer Wohnung bildet, unterliegt auch die Vermietung der Stellplätze nicht der Umsatzsteuer.

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt hat, gilt das auch, wenn ein Vermieter nachträglich errichtete Carports mit separatem Mietvertrag an die Mieter des dazugehörigen Gebäudes vermietet. Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass der Vermieter die Vorsteuern aus der Errichtung der Carports nicht abziehen kann, weil sie mit steuerfreien Umsätzen zusammenhängen, die den Vorsteuerabzug ausschließen.

Beschluss im Volltext

Quelle: BFH - Beschluss vom 28.02.06