Steuerberatung -

Deutscher Steuerberaterverband kritisiert Unausgewogenheit der Unternehmenssteuerreform

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008, über den das Bundeskabinett am 14.03.2007 beschließen wird, kommt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. zu einem zwiespältigen Urteil.

Zum einen begrüßt der Verband, dass es durch die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % gelingt, die gesamte Ertragsteuerbelastung der Körperschaften auf knapp unter 30 % abzusenken und damit im internationalen Vergleich eine Verbesserung der Position deutscher Kapitalgesellschaften zu erzielen. Zum anderen sei allerdings zu kritisieren, dass die Maßnahmen zur sogenannten Gegenfinanzierung nicht lediglich die durch die Steuersatzsenkungen begünstigten Kapitalgesellschaften betreffen.

Vielmehr werden auch alle Personenunternehmen in die Gegenfinanzierung in unterschiedlicher Weise mit einbezogen. Insofern sei auf die allzu enge Grenzziehung bei der Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (§ 7g Einkommensteuergesetz) ebenso zu verweisen wie auf den Umstand, dass die allermeisten Personenunternehmen aus der Möglichkeit, Gewinne zur Förderung der Investitionsfähigkeit steuerbegünstigt einzubehalten (zu thesaurieren), keinen Nutzen ziehen können. Die große Masse der Personenunternehmen werde an keiner Stelle ent , wohl aber – wie alle Unternehmen – durch verschlechterte Abschreibungsbedingungen (und hier insbesondere auch durch die völlig unverhältnismäßige Regelung zur Aktivierung geringwertiger Wirtschaftsgüter) belastet.

 


Keine positive internationale Wirkung dürfte zudem der Tatsache zukommen, dass ab dem 1. Januar 2008 in allen internationalen Vergleichen als deutscher Spitzensteuersatz 45 % zu Buche schlagen werden. Die Regelung, die bisher den Spitzensteuersatz für betriebliche Einkünfte auf 42 % begrenzt (§ 32c Einkommensteuergesetz), läuft zum 31. Dezember 2007 aus. Das tatsächliche Mehraufkommen auf Grund dieser Veränderung dürfte allerdings gering sein und die negative Signalwirkung kaum rechtfertigen.

Quelle: DStV - Pressemitteilung vom 01.03.07