Steuerberatung -

Die Spekulationsfrist für Zertifikaten gilt noch knapp zwei Jahre

Jetzt gekaufte Zertifikate können ab Juli 2009 nicht mehr steuerfrei abgestoßen werden. Diese Sonderregel bringt bei gezieltem Einsatz auch Vorteile.

Die beschlossene Abgeltungsteuer ab Neujahr 2009 sieht eine großzügige Übergangsregel im Rahmen des Systemwechsels für Wertpapiere vor. Alle bis Silvester 2008 erwobenen Papiere behalten die derzeitige einjährige Spekulationsfrist, so dass auch künftig Kursgewinne für die Zeit nach Ablauf der zwölfmonatigen Haltefrist dauerhaft steuerfrei bleiben und nicht der neuen pauschalen Abgabe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und bei Konfession auch noch Kirchensteuer unterliegen.
Von dieser allgemeinen Bestandsschutzregelung sind Zertifikate auf Börsenindizes, Rohstoffe oder Währungen ausdrücklich ausgenommen. Sie dürfen nach Silvester 2008 nicht unbegrenzt nach einem Jahr Haltedauer ohne Beteiligung des Finanzamts verkauft werden. Aber es gibt Auswegstrategien.

Besitzer von Index-, Discount- oder Bonuszertifikaten müssen anders kalkulieren als Anleger in Aktien, Anleihen, Investmentfonds oder sonstige Wertpapiere. Sofern die Zertifikate nach dem 14.03.2007 erwoben wurden oder jetzt noch ins Depot fließen sollen, ist der steuerfreie Verkauf im Rahmen des § 23 EStG letztmalig am 30.06.2009 erlaubt. Ab dem zweiten Halbjahr 2009 fällt die Börsenorder dann unabhängig von Haltefristen unter die Abgeltungsteuer mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dann mindert sich der realisierte Gewinn per Saldo um bis zu 28 Prozent.

Die Aufregung von Banken, Emissionshäusern und des Deutsche Derivate Instituts (DDI) über die plötzliche Gesetzesänderung fiel heftig aus. Ein Grund hierfür ist dass nun das Schlussverkaufsgeschäft Ende 2008 anderen Wertpapierarten überlassen werden muss. Doch ganz so negativ ist die neue Regelung beim näheren Hinsehen gar nicht. Denn einige Produkte sind nicht betroffen und es ergeben sich Auswegstrategien:

  • Sofern die Zertifikate in Investmentfonds lagern, läuft die Ausnahmevorschrift ins Leere. Ordern Anleger die Fondsanteile vor 2009, bleibt der Bestandsschutz erhalten. Werden die anschließend auflaufenden Gewinne thesauriert, können sie das anschwellende Kursplus nach einem Jahr steuerfrei realisieren oder die überschrittene Spekulationsfrist dauerhaft genießen.


  • Schüttet der Fonds hingegen aus, kann sogar ein Erwerb nach Einführung der Abgeltungsteuer noch zu steuerfreien Gewinnen führen. Denn die Silvester 2008 im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere und somit auch Zertifikate genießen Bestandsschutz. Der hieraus resultierte Kursertrag darf weiterhin steuerfrei ausgeschüttet werden. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Besitzer die Anteile erworben hatte.


  • Direktanleger wiederum können die kurze Übergangsfrist für jetzt georderte Zertifikate nutzen, um das Finanzamt künftig an Verlusten zu beteiligen. Sofern sie ihre roten Zahlen erst ab Juli 2009 realisieren, können die im Rahmen des neuen § 20 EStG mit Zinsen oder Dividenden verrechnet werden. Insoweit fällt dann keine Abgeltungsteuer an. Bei den anderen Wertpapieren gelingt das nur mit nach 2008 erworbenen Titeln und bei Aktien überhaupt nicht. Hier darf das Minus künftig nur Aktiengewinne ausgleichen.


  • Zwei Zertifikatarten sind vom Bestandsschutz überhaupt nicht betroffen, hier wirkt sich die Systemumstellung an Neujahr 2009 sofort positiv aus. Sofern der Emittent eine Rückzahlungsgarantie gibt oder sich die Derivate auf einen Rentenindex wie den REX-P beziehen, liegen Finanzinnovationen vor. In diesem Fall werden realisierte Gewinne auch schon heute unabhängig von Haltefristen als Kapitaleinnahmen erfasst. In rund 18 Monaten verwandelt sich lediglich der Tarif, von der individuellen Progression auf den meist günstigeren Pauschaltarif.


  • Sofern diese Papiere noch eine so lange Laufzeit ausweisen, lohnt aus Steuersicht Abwarten. Sowohl bei Garantie-, als auch bei Zinszertifikaten ist das Verlustrisiko eher gering. Somit verbleibt der Vorteil, dass künftig vom wahrscheinlichen Kursplus netto mehr übrig bleibt.

Der steuerliche Hintergrund: Zins-Zertifikate

Quelle: Axer - Beitrag vom 03.07.07