Steuerberatung -

Die Tätigkeit als Syndikus steht jetzt auch Steuerberatern offen

Mit dem Inkrafttreten des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes (8. StBerÄndG) am 12.04.2008 dürfen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte nunmehr eine so genannte Syndikus-Tätigkeit ausüben – eine Regelung, die sich für Rechtsanwälte schon seit vielen Jahren als Selbstverständlichkeit darstellt.

Konkret heißt dies, dass auch derjenige als Steuerberater bestellt werden kann, der seinen Beruf als Angestellter in einem gewerblichen Unternehmen ausübt und gleichzeitig als selbstständiger Steuerberater in eigener Praxis tätig sein möchte. Voraussetzung ist allerdings, dass der Berufsangehörige im Rahmen des Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG, d. h. auf dem Gebiet des Steuerrechts, wahrnimmt und hierdurch nicht die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung beeinträchtigt wird.

Mit der neuen Regelung werden Syndici den in Steuerberatungskanzleien angestellten oder als freie Mitarbeiter tätigen Steuerberatern gleichgestellt. Auch für sie gelten daher die berufsrechtlichen Grundsätze, wie die Unabhängigkeit, die Eigenverantwortlichkeit, die Gewissenhaftigkeit und die Sachlichkeit; auch der Pflicht zur Fortbildung muss entsprochen werden.

 


Um dem Informationsbedürfnis der Berufsangehörigen gerecht zu werden, findet am 15.9.2008 der 1. Deutsche Syndikus-Steuerberatertag in Berlin statt. Die Veranstaltung bietet Syndikus-Steuerberatern ein Fo¬¬rum, um sich speziell über die Themen auszutauschen, die sie in ihrer Tätigkeit im Unternehmen und in ihrer neuen Rolle als selbständige Steu¬erberater im Nebenberuf betreffen.

Quelle: DStV - Pressemitteilung vom 17.06.08