Steuerberatung -

Doppelbesteuerungsabkommen mit Ghana

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem am 12. August 2004 abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Ghana vorgelegt.

Auf Wunsch Ghanas werden im Abkommen die Steuern vom Veräußerungsgewinn ausdrücklich erwähnt, heißt es.

Dies beruhe auf dem Steuerrecht des westafrikanischen Landes, wonach die Steuer vom Veräußerungsgewinn nicht Bestandteil der Einkommensteuer ist, sondern als selbstständige Steuer geregelt wird. Im Übrigen entspreche das Abkommen weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 21.07.06