Der Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) will die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, alle Vermögensarten auf Marktniveau zu erfassen.
Was bei Wertpapieren und Sparguthaben bereits heute gelingt, muss bei landwirtschaftlichem und gewerblichem Vermögen sowie Grundbesitz nun erst noch erfolgen. Das ErbStRG gibt die neuen Tarife und Eckpunkte der Bemessungsgrundlage vor, drei Durchführungsverordnungen bringen nunmehr exakte Rechenschritte. Das BMF hat hierzu am 13.2.2008 Diskussionsentwürfe veröffentlicht.
zum Beitrag von Robert Kracht (pdf-Datei zum Download)Quelle: Robert Kracht - Beitrag vom 26.05.08