Steuerberatung -

Eckpunkte des Risikobegrenzungsgesetzes verabschiedet

Das Kabinett hat die von Finanzminister Steinbrück vorgelegten Eckpunkte für ein Risikobegrenzungsgesetz verabschiedet. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland stärken. Den Kern bilden dabei verschärfte Informationspflichten, die zu mehr Transparenz führen. Die vorgesehenen Maßnahmen wirken unerwünschten Entwicklungen überall dort entgegen, wo Finanzinvestoren tätig sind.

Im Detail zeigt sich dies unter anderem in der Einschränkung des abgestimmten Verhaltens zwischen Investoren und in der besseren Identifizierung der Inhaber von Namensaktien. Vorgesehen sind daneben aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen, bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen sowie die Prüfung zusätzlicher Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. Die Eckpunkte sehen zudem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank bestimmte Risiken intensiv beobachten.

Das Risikobegrenzungsgesetz soll m Frühjahr 2008 in Kraft treten. Es steht in engem Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG), den das Kabinett Mitte August verabschiedet hat.

Quelle: BMF - Meldung vom 22.08.07