Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung dem Jahressteuergesetz 2008 zugestimmt und eine Entschließung gefasst.
Darin tritt er nochmals für eine steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer ein, nachdem dies in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren unterblieben ist. Zur Begründung weist der Bundesrat auf die überragende Bedeutung ehrenamtlicher Betreuer hin.
Weit mehr als die Hälfte aller neu eingerichteten Betreuungen würden derzeit ehrenamtlich geführt. Der große Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern verdiene es, wie anderes gemeinnütziges Engagement auch steuerlich anerkannt zu werden. Schließlich seien die Länder auf dieses Engagement angewiesen, um die Ausgabensteigerung im Betreuungswesen zu begrenzen.Der Bundesrat hatte bereits mehrfach eine steuerliche Begünstigung der ehrenamtlichen Betreuer gefordert, zuletzt in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2008.
Außerdem setzt sich der Bundesrat für eine Anpassung der lohnsteuerrechtlichen Grenzwerte bei der ehrenamtlichen Betätigung von Arbeitslosen ein. Diese stimmten bisher mit dem steuerfreien Übungsleiterfreibetrag überein. Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist die Übungsleiterpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 erhöht worden, weshalb auch die daran angelehnten Grenzwerte für die ehrenamtlich tätigen Arbeitslosen anzuheben sind - so die Entschließung.
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
Drucksache 747/07 (Beschluss)
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 30.11.07