Steuerberatung -

Ein weiterer Schritt gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

Die Bundesrepublik Deutschland zeichnet das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen des Europarates und der OECD

Als 16. Staat hat die Bundesrepublik Deutschland am Donnerstag, dem 17.04.2008 das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen des Europarates und der OECD während einer Unterzeichnungszeremonie im Château de la Muette, am Hauptsitz der OECD in Paris, unterzeichnet. Für die OECD zeichnete der Generalsekretär, Herr Angel Gurría und für die Bundesrepublik Deutschland der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der OECD in Paris, Herr Botschafter Dr. Matei Ion Hoffmann.

Das Übereinkommen ist ein geeignetes Instrumentarium, welches eine umfassende zwischenstaatliche Amtshilfe, und zwar für sämtliche Steuerarten und darüber hinaus für Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht. Es sieht neben dem Auskunftsaustausch für Zwecke der Steuerfestsetzung auch die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vor.

 

 

 

Infolge der Globalisierung der Wirtschaft hat die Bedeutung der zwischenstaatlichen Amtshilfe in Steuersachen seit Auflegung des Übereinkommens am 25.01.1988 und dessen Inkrafttreten am 01.04.1995 stark zugenommen. Mit Unterzeichnung dieses Übereinkommens verbessert die deutsche Steuerverwaltung ihr Netzwerk der zwischenstaatlichen Amtshilfe insbesondere gegenüber Staaten außerhalb der Europäischen Union und trägt somit dazu bei, zukünftig noch effektiver Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen.

Quelle: BMF - Schreiben vom 17.04.08