Steuerberatung -

Einigung zum Umgang mit SWIFT-Daten erzielt

vNoch unter deutscher EU-Präsidentschaft konnte gestern eine Lösung im Streit um die Weitergabe von Daten der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) an US-Behörden erzielt werden. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Im Rahmen der Deutschen Ratspräsidentschaft hat sich das Bundesministerium der Finanzen an den Gesprächen der Europäischen Kommission mit der US-Treasury (UST) über einen datenschutzrechtlich einwandfreien Umgang mit SWIFT-Daten intensiv beteiligt. Bei den Gesprächen wurden Zusicherungen (sog. Representations) der UST erreicht, die dem Erfordernis einer effektiven Bekämpfung des Terrorismus einschließlich der Terrorismusfinanzierung, den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechtes und einem reibungslosen Zahlungsverkehr Rechnung tragen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dem Ergebnis in der gestrigen Ratssitzung zugestimmt. Der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, und der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Franco Frattini, haben gemeinsam einen entsprechenden, die Representations begleitenden Briefwechsel unterzeichnet.
 
Mit der erreichten Lösung konnten die Verhandlungsziele der europäischen Seite weitestgehend durchgesetzt werden. Künftig wird eine europäische Persönlichkeit, die von der Europäischen Kommission in Absprache mit der UST bestellt wird, eine unabhängige öffentliche Kontrolle über die Einhaltung der Vereinbarungen ausüben.
 
Darüber hinaus konnten im Einzelnen folgende Zusicherungen erzielt werden:

 

  • Ausschließlicher Zugriff zum Zwecke der Terrorbekämpfung
  • Besondere interne Sicherung der erhaltenen Daten: Zugang nur für sicherheitsüberprüfte Personen und nur, soweit sachlich notwendig; gesonderte Aufbewahrung der Daten
  • Regelungen zum Informationsaustausch innerhalb der USA und mit dem Ausland: Andere US-Behörden werden verpflichtet, die Daten nur zur Bekämpfung des Terrors und seiner Finanzierung zu nutzen 
  • Regelung zu den Aufbewahrungsfristen: Mindestens einmal jährlich Prüfung, welche von SWIFT erhaltenen Daten gelöscht werden können. Die anderen Daten werden spätestens nach fünf Jahren gelöscht. Diese Regelung gilt allerdings erst ab Veröffentlichung des Briefwechsels zwischen Kommission und UST. Bei ausgewerteten Daten richtet sich die Löschungsfrist nach den Regeln der entsprechenden US-Behörde.

 


Mit der erzielten Lösung werden insbesondere Rechtssicherheit für SWIFT und für den internationalen Zahlungsverkehr sowie Transparenz und Öffentlichkeit erreicht. Die Lösung stellt einen weiteren Erfolg der deutschen Ratspräsidentschaft dar.
 
Zum Hintergrund:
 

Im Juni 2006 war bekannt geworden, dass verschiedene US-Behörden seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 Zahlungsverkehrsdaten von SWIFT angefordert haben. SWIFT hat diese Daten auf Anfrage herausgegeben und US-Behörden zur Auswertung für Zwecke der Terrorismusbekämpfung überlassen. Nach Auffassung der EU-Datenschutzbeauftragten wurde hierbei gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen.

 

 

 

SWIFT - eine Genossenschaft belgischen Rechts mit Sitz in La Hulpe (Belgien) - ist Betreiber eines Telekommunikationsnetzwerks zum automatisierten Austausch von Zahlungsverkehrsnachrichten. SWIFT unterhält in Europa und in den USA jeweils parallel arbeitende „Operating Center“, in denen sämtliche Datensätze gespiegelt werden. An SWIFT sind heute weltweit über 8.000 Nutzer aus über 200 Ländern angeschlossen.

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 29.06.07