Steuerberatung -

Einkommensteuerliche Behandlung von Berufsausbildungskosten gemäß §§ 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 Nr. 5 EStG

Studien und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sowie Abschlüsse inländischer Fachhochschulen gleichgestellten Ausbildungsgängen nach Landesrecht

Das Bundesministerium der Finanzen bezieht sich dabei auf das BMF-Schreiben vom 04.11.2005 - IV C 8 - S 2227 - 5/05 - (BStBl 2005 I S. 955).

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Quelle: BMF - Schreiben vom 21.06.07