Die bisherigen Regelungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von im Rahmen der Kindertages- und der Vollzeitpflege vereinnahmten Geldern wurden vom Bundesministerium der Finanzen überarbeitet, da sich die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich geändert haben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertages- und Vollzeitpflege vom 24.05.2007Quelle: BMF - Schreiben vom 24.05.07