Das BMF-Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 24.05.2007. Das Bundesfinanzministerium folgt damit dem Wunsch der Länder, dieses Schreiben statt zum Veranlagungszeitraum 2008 erst zum Veranlagungszeitraum 2009 zur Anwendung kommen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Quelle: BMF - Schreiben vom 17.12.07