Das BMF-Schreiben ersetzt die im Schreiben vom 24. Mai 2007 getroffenen Feststellungen zur Vollzeitpflege und grenzt eine steuerpflichtige Erwerbstätigkeit von der Steuerfreiheit unabhänging von der Höhe des Pflegegeldes nach der Anzahl der Kinder ab.
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Quelle: BMF - Schreiben vom 20.11.07