Der Finanzplanungsrat hat in seiner 105. Sitzung die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2007 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtert. Gegenstand der Sitzung waren auch die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Aufschwung. Die Bundesregierung erwartet in Übereinstimmung mit den Instituten in ihrer jüngsten Gemeinschaftsdiagnose für dieses Jahr ein reales Wirtschaftswachstum von 2,3 %.
Damit stehen die Chancen gut, dass sich trotz der Umsatzsteueranhebung im nächsten Jahr die wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung fortsetzt. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2007 – wie die Institute – einen realen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von 1,4 %. Die Verstärkung des Wirtschaftswachstums zeigt sich auch in deutlichen Besserungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt. Das in diesem Jahr von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam auf den Weg gebrachte Paket zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung trägt zu einer Kräftigung der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung bei. Die günstige Wirtschaftsentwicklung und die steuerpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung führen zu Mehreinnahmen für den öffentlichen Gesamthaushalt in Höhe von 19,4 Mrd. Euro in diesem Jahr und in Höhe von 20,1 Mrd. Euro im nächsten Jahr. Nach den massiven Steuerausfällen der vergangenen Jahre wird damit erstmals wieder das Niveau des Jahres 2000 überschritten.Es wurde folgender einvernehmlicher Beschluss gefasst:
1. Vor dem Hintergrund nach wie vor hoher Defizite der öffentlichen Haushalte und des erreichten hohen Schuldenstandes von 1,5 Billionen Euro bekräftigen die Finanzminister die Notwendigkeit, mit Hilfe der Mehreinnahmen die Neuverschuldung deutlich abzubauen.
2. Das gesamtstaatliche Defizit wird im Jahr 2006 2 1/4 % des Bruttoinlandsproduktes betragen; damit wird bereits in diesem Jahr die Defizitgrenze des EG-Vertrages deutlich unterschritten. Im nächsten Jahr wird das Defizit 1 1/2 % betragen, womit nach Auffassung der Finanzminister eine wesentliche Voraussetzung für die Entlassung aus dem Defizitverfahren gegen Deutschland erfüllt ist. Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich weiterhin zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Einhaltung der Kriterien des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Gemäß dem reformierten Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt muss das gesamtstaatliche Defizit auch in den Folgejahren jährlich um 0,5 % des Bruttoinlandsproduktes strukturell gesenkt werden.
3. Die Nettokreditaufnahme des Bundes im Jahr 2007 wird die Summe der Investitionen nicht überschreiten. Bund, Länder und Gemeinden bekräftigen ihren Beschluss zur Ausgabenlinie in der 104. Sitzung des Finanzplanungsrates vom 29.06.2006 und streben weiterhin an, das Ausgabenwachstum in den Jahren 2007 bis 2010 auf jahresdurchschnittlich 1 % zu begrenzen. Hierzu sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig.
4. Im Finanzplanungsrat wurden die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und Berlins für das Jahr 2005 vorgelegt und gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundesregierung hierzu erörtert. Der Abbau der Infrastrukturlücke in den neuen Ländern ist auch im Jahr 2005 weiter vorangekommen. Insgesamt wurde in den neuen Ländern die bestehende Infrastrukturlücke im Berichtsjahr um 6,2 Mrd. Euro vermindert. Die neuen Länder tragen die politische Verantwortung dafür, dass die Infrastrukturlücke bis zum Jahr 2020 abgebaut sein wird. Die solidarpaktgemäße Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in den ostdeutschen Flächenländern hat sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verbessert. Die neuen Länder konnten ihre Finanzierungsdefizite im Jahr 2005 weiter abbauen, gleichwohl sind die laufenden Ausgaben, insbesondere die Personalausgaben, immer noch zu hoch.
5. Die Finanzminister betonen, dass die beabsichtigte Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen liefern muss. Dazu sind insbesondere Regelungen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen und zur Weiterentwicklung des nationalen Stabilitätspaktes mit dem Ziel einer Stabilisierung der Staatsfinanzen notwendig. Zugleich ist den Finanzinteressen von Bund und Ländergesamtheit, aber auch der einzelnen Länder Rechnung zu tragen.
6. Der Finanzplanungsrat ermutigt Berlin, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2006 weiterhin erhebliche Konsolidierungsanstrengungen zu unternehmen.
Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 10.11.06