Steuerberatung -

Einvernehmlicher Beschluss der 107. Sitzung des Finanz­planungsrates am 14.11.2007

Der Finanzplanungsrat hat in seiner 107. Sitzung die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2008 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungs­union erörtert. Gegenstand der Sitzung waren auch die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu.

Der Finanzplanungsrat stellt einvernehmlich fest:

  1. Die deutsche Wirtschaft setzt ihren Aufschwung fort. Die Umsatzsteueranhebung im laufen­den Jahr hat nicht - wie teilweise befürchtet - den Aufwärtstrend gestoppt. Auch im nächsten Jahr dürfte sich die wirtschaftliche Entwicklung trotz Turbulenzen an den Finanzmärkten und Unsicherheiten bei Ölpreis und Wechselkurs robust zeigen. Deshalb wird sich nach den Ergebnissen der Steuerschätzung die gute Entwicklung der Steuer­einnahmen - wenn auch gedämpft - fortsetzen.

  2. Der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo wird im Jahr 2007 erstmals seit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht voraussichtlich ausgeglichen sein. Der Bund (ohne Sozial­versicherungen) weist in seinem Haushalt zwar noch ein deutliches Finanzierungsdefizit, strebt aber bis 2011 den Verzicht auf eine Nettoneuverschuldung an. Die Ländergesamtheit kann in diesem Jahr erstmals seit langem wieder einen Überschuss ausweisen. Eine zuneh­mende Zahl von Ländern hat bereits einen ausgeglichenen Haushalt erreicht oder strebt ihn 2008 an und kann beginnen, den Schuldenstand abzubauen. Der Finanzierungsüberschuss der kommunalen Ebene wird sich 2007 weiter verbessern.

  3. Vor dem Hintergrund des hohen Schuldenstandes von 1,5 Billionen Euro sowie absehbarer künftiger Belastungen und möglicher Haushaltsrisiken bekräf­tigen die Finanz­minister und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die Notwendigkeit, die günstige Einnahme­entwicklung zu nutzen und die Verschuldung zu verringern. Zur nachhaltigen Absenkung der Neuverschuldung und des aufgelaufenen Schuldenstandes müssen ebenso alle Konsolidierungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite genutzt werden, um die strukturellen Defizite zu beseitigen. Über Beschlossenes hinaus gibt es in allen öffentlichen Haushalten grundsätzlich keine Spielräume für zusätzliche finanz­wirksame Maßnahmen. Notwendige neue Aufgaben sollen deshalb durch Verzicht auf andere Verpflichtungen finanziert werden.

  4. Im Finanzplanungsrat wurden die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und Berlins für das Jahr 2006 vorgelegt und gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundes­regierung zu den Berichten erörtert.


Der Abbau der Infrastrukturlücke in den neuen Ländern ist auch im Jahr 2006 wieter vorangekommen. Insgesamt wurde in den neuen Ländern die bestehende Infrastrukturlücke im Berichtsjahr um 6,6 Mrd. Euro vermindert. Die neuen Länder tragen die politische Verantwortung dafür, dass die Infrastrukturlücke bis zum Jahr 2019 abgebaut wird.

Die solidarpaktgemäße Verwendung der Sonderbedarfs-Bundes­ergänzungszuweisungen in den ostdeutschen Flächenländern hat sich im Vergleich zum Vorjahr noch einmal wesentlich verbessert und liegt nun im Durchschnitt bei 79 Prozent.

Die neuen Länder konnten ihre Finanzierungssalden im Jahr 2006 weiter verbessern. Trotz der aktuell günstigen Einnahmenentwicklung und der deutlichen Verbesserung der Finan­zierungs­salden besteht in allen Landeshaushalten noch erheblicher Konsolidierungsbedarf, um die bereits heute feststehenden Verän­derungen der haushaltspolitischen Rahmen­bedingungen zu bewältigen.

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 14.11.07