Auszug aus dem Monatsbericht des BMF Oktober 2006.
Über Art, Umfang und Organisation des Einsatzes von EDV-Unterstützung für die Festsetzung und Erhebung von durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern entscheiden nach der Finanzverfassung die Länder. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Standards ist hierbei jedoch Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium zu erzielen. Ein im Juni dieses Jahres verabschiedetes Verwaltungsabkommen wird die Verantwortlichkeiten, Aufgabenverteilung, Zuständigkeiten und Kostenverteilung zwischen den Ländern und dem Bund neu regeln. Ziele der Neuregelung sind die Vereinheitlichung und Modernisierung der Besteuerungssoftware sowie eine Effizienzsteigerung in der Steuerverwaltung.
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Quelle: BMF - Meldung vom 20.10.06