Steuerberatung -

Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 – E-LStR 2008 –

Lohnsteuer-Richtlinien 2008 beschlossen

Die Bundesregierung hat die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 am 15.08.2007 beschlossen. Es handelt sich um eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts in dem Bereich, in dem die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben wird.

Die Änderungen in den LStR 2008 sollen im Wesentlichen den noch nachzuvollziehenden Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen, aus der neueren Rechtsprechung und den zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen Rechnung tragen. Insoweit werden die LStR 2008 grundsätzlich weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.

Mit den LStR 2008 wird die Verwaltungsvorschrift neu gegliedert nach dem Vorbild der EStR 2005. Die Richtlinienstruktur und - diesen später folgend - die amtlichen Hinweise für die Finanzverwaltung orientieren sich im Sinne eines modernen Vorschriften-Managements nunmehr an der Paragraphenfolge des EStG.

Mit dem beschlossenen E-LStR 2008 wird das steuerliche Reisekostenrecht teilweise in Anlehnung an die BFH - Rechtsprechung vereinfacht werden (einheitlicher Oberbegriff "Auswärtstätigkeit"). In diesem Zusammenhang entfällt - als ein Element - bei der Einsatzwechseltätigkeit die 30 km-Grenze.

Die Kommunen, die Kirchen sowie die Spitzenverbände der Wirtschaft, der steuerberatenden Berufe und der Gewerkschaften sind beteiligt worden. Ihre Anregungen haben zur Verbesserung des ursprünglichen Entwurfs der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 beigetragen. Die Richtlinien bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates, bevor sie in Kraft treten können. Sie sind voraussichtlich ab 2008 anzuwenden.

Muster der Lohnsteueranmeldung

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 20.08.07