Steuerberatung -

Erbschaftsteuerreform: Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmens­nachfolge“ sieht vor, die Erbschaft­steu­er bei der Unterneh­mens-/Be­triebs­nach­folge zum 01.01.2007 neu zu regeln:

Die bisherigen Vergünstigungen für Betriebsver­mögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Freibetrag bis zu 225.000 €; vermin­derter Wertan­satz 65 %) sollen wegfallen. Führt der Erbe oder Beschenkte den Betrieb im Wesentlichen auch in Bezug auf die Arbeitsplätze fort, soll die hierfür entstehende Erbschaft-/Schen­kung­steuer jedes Jahr in Höhe eines Zehntels erlassen wer­­­den (Stundungsregelung). Die Stundungsregelung soll nur für Produktivvermögen gelten, nicht aber u.a. für an Dritte vermietete Grund­stücke, Wertpapiere, Bargeld und Guthaben/For­­­de­rungen gegen Banken.

Das Gesetz soll zum 01.01.2007 in Kraft treten. Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist die Verkündung. Möglicherweise wird das Gesetz aber erst nach dem 01.01.2007 verkündet (voraussichtlich im Sommer 2007). Daher räumt der Gesetzgeber Betroffenen ein Wahlrecht ein, in dem Zeitraum vom 01.01.2007 bis einschließlich zum Tag der Verkündung die Anwendung des neuen Rechts zu beantragen. Wenn der Antrag nicht gestellt wird, gilt weiter das alte Recht. Wir beraten Sie gerne darüber, für wen sich die Ausübung dieses Wahlrechts als sinnvoll erweisen kann.

Hinweis: Die Bewertung von Betriebsvermögen, von Anteilen an Kapitalgesellschaf­ten sowie von Grundbesitz wird durch dieses Gesetz noch nicht grundlegend geändert. Hier will der Gesetzgeber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, das für das erste Quartal 2007 avisiert ist.

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge - vom 12.12.06