Steuerberatung -

Ergebnisse der 128. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen"

Vom 2. bis 3. November 2006 fand in Gmund/Tegernsee auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen die 128. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2006 und 2007.

Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus. Für die Jahre 2006 und 2007 wurden gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2006 die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes einbezogen.

 

 

Für das Jahr 2007 wurden darüber hinaus erstmals die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Gesetze berücksichtigt:

 


• Haushaltsbegleitgesetz (ohne Anhebung der Steuersätze bei Umsatz- und Versicherungsteuer)

 


• Steueränderungsgesetz 2007


• Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

 


• Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen

 

 

 

Die Anhebung der Steuersätze bei Umsatz- und Versicherungsteuer zum 01.01.2007 war bereits in die Steuerschätzung vom Mai 2006 einbezogen worden.

 

 

 

Die konjunkturelle Dynamik ist deutlich stärker als noch im Frühjahr angenommen. Der Aufschwung greift zunehmend auch auf die Binnenkonjunktur über. Hierzu hat auch die finanzpolitische Doppelstrategie der Bundesregierung beigetragen, die neben konjunkturgerechter Konsolidierung auch eine gezielte Wachstumsstimulierung vorsieht.

 

 

 

Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung wurden gegenüber der Frühjahrsprognose deutlich heraufgesetzt. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt wurde in diesem Jahr ein Zuwachs von + 2,9 % und für das kommende Jahr ein Zuwachs von 2,6 % angenommen. Auch die Annahmen für diejenigen gesamtwirtschaftlichen Aggregate, die das Steueraufkommen maßgeblich beeinflussen, wurden nach oben korrigiert (Bruttolohn- und -gehaltsumme, Unternehmens- und Vermögenseinkommen, modifizierte letzte inländische Verwendung). Daher ist für die Jahre 2006 und 2007 mit einem deutlich erhöhten Steueraufkommen zu rechnen.

 

 

 

Verglichen mit der letzten Steuerschätzung vom Mai 2006 werden die Steuereinnahmen im Jahre 2006 voraussichtlich um + 19,4 Mrd. € höher ausfallen. Ursächlich hierfür ist vor allem die erfreuliche Entwicklung bei den gewinnabhängigen Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer), aber auch der Zuwachs bei Lohnsteuer und Steuern vom Umsatz.

 

 

 

Für den Bund ergeben sich 2006 Mehreinnahmen von + 8,4 Mrd. € gegenüber der Mai-Schätzung. Länder und Gemeinden haben in diesem Jahr einen Aufkommenszuwachs von + 7,5  Mrd. € bzw. + 3,9 Mrd. € zu erwarten.

 

 

 

Im Jahr 2007 wird das Steueraufkommen wegen der verbesserten wirtschaftlichen Aussichten ebenfalls erheblich über dem Schätzergebnis vom Mai 2006 liegen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seinen Schätzansatz für 2007 um + 20,1 Mrd. € angehoben. Davon entfallen 9,0 Mrd. € auf den Bund, 7,6 Mrd. € auf die Länder und 4,0 Mrd. € auf die Gemeinden.

 

 

 

Die aktuell positive Entwicklung der Steuereinnahmen trägt zur Entlastung der öffentlichen Haushalte bei. Dennoch muss der eingeschlagene Konsolidierungskurs auf der Einnahmen- und Ausgabenseite konsequent fortgesetzt werden. Konjunkturell bedingte Mehreinnahmen können nicht als Argument dafür dienen, auf die Behebung der strukturellen Unterfinanzierung zu verzichten.

 

 

 

Anlage 1 enthält die Ergebnisse der Steuerschätzung. Um einen Vergleich mit den letzten Steuerschätzungen vom Mai 2006 zu ermöglichen, sind die Abweichungen in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.

 

 

 

Die Ergebnisse der neuen Steuerschätzung bilden, soweit sie den Bund betreffen, die Grundlage für den Bundeshaushalt 2007. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass von den konjunkturell bedingten Steuermehreinnahmen in Höhe von 7,8 Mrd. € bereits 2 Mrd. € im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2007 enthalten waren, sodass wir im Verhältnis zum Regierungsentwurf Steuermehreinnahmen von 5,8 Mrd. € zu verzeichnen haben.

 

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Abweichung des Ergebnisses AK November 2006 vom Ergebnis AK Mai 2006

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 03.11.06