Vom 6. bis 7. November 2007 fand in Nettetal auf Einladung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen die 130. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2007 und 2008.
Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus. Für die Jahre 2007 und 2008 wurden gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2007 die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sowie des Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugrechtlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften (nur steuerliche Maßnahmen) einbezogen.
Für das Jahr 2008 wurden darüber hinaus erstmals die finanziellen Auswirkungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 berücksichtigt.
Die in der Mai-Schätzung für die Jahre 2007 bis 2009 unterstellten finanziellen Auswirkungen des EuGH-Urteils „Meilicke“ verschieben sich um ein Jahr nach hinten. Grund ist ein vor dem Finanzgericht Köln anhängiges Verfahren, in dem es insbesondere um Formerfordernisse an die von ausländischen Gesellschaften ausgestellten Steuerbescheinigungen geht.
Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden die von der Bundesregierung in ihrer Herbstprojektion erwarteten Zuwachsraten angesetzt: Für 2007 ein Zuwachs von + 4,4 % und für 2008 ein Zuwachs von 3,5 %. Damit wurde die Erwartung für 2007 gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2007 um 0,4 %- Punkte angehoben, für 2008 um 0,2 %-Punkte leicht zurückgenommen.
Betrachtet man die für die Steuerschätzung relevanten Aggregate, so stellt man für 2007 im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung einen deutlichen Zuwachs bei der erwarteten Bruttolohn- und -gehaltsumme und den Unternehmens- und Vermögenseinkommen fest, während der private Verbrauch deutlich schwächer eingeschätzt wird.
Auf dieser Grundlage ergibt sich für 2007 eine im Vergleich zum Mai höhere Schätzung für die Lohnsteuer und die von Kapitaleinkünften abhängigen Steuern auf der einen Seite und ein Rückgang bei der Schätzung der verbrauchsabhängigen Steuern, vor allem der Steuern vom Umsatz.
Verglichen mit der letzten Steuerschätzung vom Mai 2007 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahre 2007 voraussichtlich um + 4,6 Mrd. Euro höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich Mehreinnahmen von + 1,4 Mrd. Euro, Länder und Gemeinden haben in diesem Jahr einen Aufkommenszuwachs von + 2,3 Mrd. Euro bzw. + 1,5 Mrd. Euro zu erwarten.
Im Jahr 2008 wird das Steueraufkommen voraussichtlich nur leicht über dem Schätzergebnis vom Mai 2007 liegen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seinen Schätzansatz für 2008 um + 0,3 Mrd. Euro angehoben. Dabei steht einer positiven Schätzabweichung von + 4,1 Mrd. Euro ein durch zwischenzeitlich beschlossene Steuerrechtsänderungen (insbesondere die Unternehmensteuerreform) bedingter Steuerausfall von – 3,8 Mrd. gegenüber.
Während das Ergebnis beim Bund im Vergleich zur Mai-Schätzung unverändert bleibt, ergeben sich für die Länder Mindereinnahmen von – 0,3 Mrd. Euro und für die Gemeinden Mehreinnahmen von + 0,9 Mrd. Euro.
Das Ergebnis der Steuerschätzung bestätigt im Grundsatz die Ansätze in den Entwürfen für den Nachtragshaushalt des Bundes 2007 und den Bundeshaushalt 2008. Neue finanzielle Spielräume ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Steuerschätzung daher nicht.
Seite 1 der Anlage enthält die Ergebnisse der Steuerschätzung. Um einen Vergleich mit den letzten Steuerschätzungen vom Mai 2007 zu ermöglichen, sind die Abweichungen auf Seite 2 der Anlage im Einzelnen dargestellt.
Die Ergebnisse der neuen Steuerschätzung bilden, soweit sie den Bund betreffen, die Grundlage für den Bundeshaushalt 2008 und den Nachtragshaushalt 2007.
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Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 08.11.07