Steuerberatung, Unternehmensnachfolge -

Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Referentenentwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge bekannt gegeben

"Bei einem Referentenentwurf handelt es sich um ein frühes Stadium bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes. Referentenentwürfe sind Arbeitsinstrumente, mit denen das federführende Ressort andere beteiligte Ressorts oder Landesregierungen bzw. Verbände auf Arbeitsebene zu Stellungnahmen zu den fachlichen Überlegungen auffordert, ohne dass es bereits eine politische Willensbildung über den Entwurf im federführenden Haus gegeben haben muss. Die Einstellung von Referentenentwürfen im Internet dient der frühzeitigen Information vor allem der Fachöffentlichkeit - zumal eine rein interne Diskussion (wie eigentlich vorgesehen) angesichts moderner Kommunikationsmedien regelmäßig ausgeschlossen werden kann.

Referentenentwürfe stellen grundsätzlich keinen abgeschlossenen Meinungsstand des Fachressorts oder gar der Bundesregierung dar, sondern obliegen der Veränderung durch Anregungen der an den Diskussionen Beteiligten. Es ist deshalb unzutreffend, Referentenentwürfe öffentlich so darzustellen, als seien sie bereits endgültige Regierungs- bzw. Kabinettentwürfe oder gar das Ende eines Gesetzgebungsprozesses. Sie sind dessen formalisierter Beginn."

 

 

 

Wesentliche Elemente der Neuregelung sind:

 


• Stundung und Erlöschen der Steuer werden nicht für sog. unproduktives Vermögen gewährt. Verhindert werden soll, dass die Steuerpflichtigen aus erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gründen Vermögensgegenstände des Privatvermögens in begünstigtes Betriebsvermögen überführen.


• Das Erfordernis der Betriebsfortführung schließt auch den Erhalt von Arbeitsplätzen ein. Damit wird dem Ziel des Gesetzes - Schonung des Produktivvermögens zur Sicherung der Arbeitsplätze - besonders Rechnung getragen.

 


• Diese Neuregelung gilt - wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen - ab dem 1. Januar 2007.

 

 

 

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus redaktionelle Anpassungen des Erbschaftsteuerrechts, die durch Erbrechtsänderungen und die BFH-Rechtsprechung erforderlich wurden.

 

 

 

Der Gesetzentwurf soll am 18. Oktober 2006 im Bundeskabinett beschlossen werden.

 

 

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: BMF - Meldung vom 06.10.06