Steuerberatung -

Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Gebäuden

§ 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Das BMF-Schreiben nimmt zur Anwendung des BFH-Urteils V R 43/03 vom 28.11.2006 Stellung.

 

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§ 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Gebäuden

Quelle: BMF - Schreiben vom 22.05.07