Bei verbilligt überlassene Wohnungen
Mit Urteil vom 17.08.2005 - IX R 10/05 (BStBl 2006 II S. 71) hat der BFH zur lohnsteuerrechtlich relevanten Frage der Überlassung einer Wohnung an den Arbeitnehmer entschieden, dass die Überlassung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels liegt, regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils ausschließt.
Nach einer aktuellen Weisung der OFD Rheinland können diese Urteilsgrundsätze auch auf die verbilligte Vermietung von Wohnungen nach § 21 Abs. 2 EStG übertragen werden, was bedeutet, dass im Regelfall der Ansatz eines Wertes innerhalb der Mietpreisspanne von der Finanzverwaltung nicht beanstandet wird, auch wenn es der niedrigste Wert ist.OFD Rheinland, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 82/2007 vom 17.12.2007
Quelle: OFD Rheinland - Info vom 20.02.08