Aufteilung eines Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang in einen entgeltlichen und einen unentgetlichen Teil.
Lesen Sie das BMF-Schreiben vom 26.02.2007 (- IV C 2 - S 2230 - 46/06 - / - IV C 3 - S 2190 - 18/06 -) im Volltext:
Ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen ErbfolgeQuelle: BMF - Schreiben vom 26.02.07