Steuerberatung -

Ertragsteuerliche Beurteilung ärztlicher Leistungen - Mammographie

Früherkennung neu geregelt

Die ärztliche Versorgung zur Früherkennung von Brustkrebs durch das Mammographie-Screening ist neu geregelt (vgl. Anlage 9.2. Bundesmantelverträge - BMV-Ä/EKV).

Zur Erfüllung der Versorgungseinheiten wurden sog. Screening-Einheiten gebildet. Die Leitung einer solchen Screening-Einheit obliegt entweder einem programmverantwortlichen Arzt oder zwei programmverantwortlichen Ärzten in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Die OFD Rheinland hat sich mit der Frage beschäftigt, wie die in diesem Zusammenhang erbrachten ärztlichen Leistungen ertragsteuerlich zu beurteilen sind.

Sie unterscheidet dabei zwischen programmverantwortlichen Ärzten und an der Versorgung teilnehmenden Ärzten. In beiden Fällen nimmt sie eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG an.

 

OFD Rheinland Kurzinformation Einkommensteuer, Nr. 076 vom 20.11.2007

Quelle: OFD Rheinland - Info vom 12.02.08