Steuerberatung -

Fachberaterbezeichnung des DStV wird vom Berufsstand angenommen

Die Angehörigen des steuerberatenden Berufs nutzen die Vorteile und Chancen, die sich mit dem Erwerb besonderer Qualifizierungshinweise bieten.

Die vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) im Dezember 2006 eingeführten sieben Fachberaterbezeichnungen auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten erfreuen sich einer regen Nachfrage. Bis zum heutigen Tage hat der DStV 122 Berufsangehörige als „Fachberater/in für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)“ anerkannt. Neben der Gewinnung zusätzlicher Mandanten soll diese Fachberaterqualifikation die Eintragung als Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht ermöglichen.

Die nächsten Fachberaterverleihungen werden auf den Gebieten „Unternehmensnachfolge“, „Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung“ sowie „Internationale Rechnungslegung“ erwartet. Die entsprechenden Vorbereitungskurse finden zurzeit statt und sind auf große Resonanz gestoßen.

 

 

 

Mit der Einführung besonderer Qualifizierungshinweise auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten stärkt der DStV die Berufsangehörigen durch die Erschließung zusätzlicher Beratungsfelder, die den steuerberatenden Beruf in seiner klassischen Erscheinungsform ergänzen.

Quelle: DStV - Pressemitteilung vom 22.10.07