Steuerberatung -

FG Düsseldorf: EG-rechtliche Bedenken gegen § 1 Außensteuergesetz verlangen dessen einschränkende Auslegung.

 

Der 17. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.02.2008 eine Hinzurechnung von fiktiven Zinsen bei einem Darlehen, das ein inländischer Gesellschafter seiner ausländischen Gesellschaft gewährt hatte, für rechtswidrig erachtet. Die Finanzverwaltung könne die Hinzurechnung von fiktiven Zinsen nicht auf § 1 Außensteuergesetz stützen.

 

Die EG-rechtlichen Bedenken gegen diese Vorschrift erforderten eine eingrenzende Auslegung. Zur Vermeidung der Ungleichbehandlung von Auslands- gegenüber Inlandssachverhalten komme eine Ausdehnung der Korrekturvorschrift durch den Gesetzgeber auf Inlandssachverhalte in Betracht (Az 17 K 894/05 E)


Der vollständige Entscheidungstext kann in neutralisierter Form abgerufen werden in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE

 

 

Quelle: FG Düsseldorf - Pressemitteilung vom 18.03.08