Steuerberatung -

Finanzgericht Düsseldorf: Beteiligung einer finanzierenden Bank an einer Grundstücksvermietungsgesellschaft kann zur Befreiung der Zinserträge von der Gewerbesteuer führen

Nach der Entscheidung des 17. Senats (Az: 17 K 923/05 F) vom 18.06.2007 stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 der Abgabenordnung dar, wenn sich eine finanzierende Bank an einer Grundstücksvermietungsgesellschaft beteiligt, um eine Qualifizierung ihrer Zinserträge als Sonderbetriebseinnahmen und eine Befreiung dieser Erträge von der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 1, Nr. 2 GewStG zu erreichen, selbst wenn die Beteiligung nur einen geringen Umfang hat.

Die Revision wurde zugelassen.

Der vollständige Entscheidungstext kann in neutralisierter Form abgerufen werden in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE

Quelle: FG Düsseldorf - Pressemitteilung vom 02.07.07