Die Finanzgerichte Düsseldorf und Köln werden nicht zu einem Rheinischen Finanzgericht zusammen gelegt. Das Finanzgericht Düsseldorf bleibt eigenständig an seinem Standort im Düsseldorfer Justizzentrum am Hauptbahnhof bestehen.
Eine intensive Prüfung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass die Bildung eines zusammengelegten „Rheinischen Finanzgerichts“ sich im Ergebnis nachteilig auswirken würde.
Die damit bestätigte Eigenständigkeit des Finanzgerichts Düsseldorf – ebenso wie des Finanzgerichts Köln – sichert eine leistungsfähige und bürgernahe Finanzgerichtsbarkeit und für die Bürgerinnen und Bürger und ihre Prozessvertreter eine gute Erreichbarkeit des Finanzgerichts; sie gewährleistet damit einen wirkungsvollen und effizienten Rechtsschutz in Steuersachen. Die zumutbaren Anfahrtswege zum Gericht ermöglichen den Verfahrensbeteiligten auch weiterhin die persönliche Teilnahme an Gerichtsterminen; dies trägt dazu bei, die Rechtsstreite zügig zu erledigen und Rechtsfrieden herzustellen.
Das Finanzgericht Düsseldorf, das zusammen mit anderen Gerichten im Justizzentrum am Hauptbahnhof untergebracht ist, wird seiner Aufgabe, qualifizierten und bürgernahen Rechtsschutz zu gewähren, weiterhin im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten engagiert nachkommen.
Quelle: FG Düsseldorf - Pressemittteilung vom 26.06.07