Steuerberatung -

Föderalismusreform II

Staatsverschuldung begrenzen, Haushaltskrisen vermeiden

Die Rahmenbedingungen der Wirtschafts- und Finanzpolitik werden in Deutschland durch die föderale Struktur des Bundesstaates mitbestimmt. Nach dem Inkrafttreten der ersten Stufe der Föderalismusreform im September 2006 sollen nun in einem zweiten Schritt die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern modernisiert werden. Zur Erarbeitung entsprechender Reformvorschläge ist am 8. März 2007 eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat eingesetzt worden. Ein wichtiges Ziel der Reform ist die Begrenzung der Staatsverschuldung und die Vermeidung von Haushaltskrisen im Bundesstaat.

Es ist in den letzten Jahren gelungen, auf dem Weg der dauerhaften Sanierung der öffentlichen Haushalte entscheidende Schritte voranzukommen. 2007 war der Staatshaushalt, d.h. die zusammengefassten Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen, erstmals seit 1989 wieder ausgeglichen. Jetzt ist der richtige Moment, diesen erfolgreichen Kurs fortzusetzen  – für einen dauerhaft handlungsfähigen Staat. Denn immer noch beträgt der in den letzten Jahrzehnten angesammelte Schuldenberg knapp 1.500 Mrd. Euro. Allein der Bund zahlt für seinen Anteil an diesen Schulden (rd. 920 Mrd. Euro) jährlich fast 40 Mrd. Euro Zinsen - Geld, dass wir besser in unsere Zukunft investieren könnten.

 

 

 

Wir müssen die Verschuldungsdynamik stoppen - damit auch nachfolgende Generationen gestalten können. Wir dürfen unseren Kindern und Enkeln keine zusätzlichen Lasten mehr aufbürden. Sie müssen nicht nur den „Schuldenberg“, sondern zugleich die Leistungen für immer mehr ältere  Menschen aus ihrem Arbeitseinkommen finanzieren. Deshalb ist die Zeit „reif“ für eine neue Schuldenregel.

 

 

Über Finanzthemen hinaus erstrecken sich die Beratungen auch auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung. Dazu zählt insbesondere auch das Ziel, die Effizienz  in der Steuerverwaltung zu erhöhen. Nach der Durchführung von zwei Sachverständigenanhörungen geht die Kommission im Jahr 2008 in die entscheidende Phase. Bis zum Sommer soll eine Verständigung über die Eckwerte der Reform erreicht werden.

 

 

 

Quelle: BMF - Meldung vom 13.02.08