Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zu Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus im Hinblick auf eine künftige gesetzliche Regelung Folgendes entschieden:
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Folgen aus dem BFH-Urteil vom 22. August 2007 (I R 32/06) für die Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand
Quelle: BMF - Schreiben vom 07.12.07