Steuerberatung -

Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO

BMF gibt Schreiben heraus.

Nach dem BMF-Schreiben vom 12.03.2007 (IV A 4 - S 0224/07/0001) gelten neue Regelungen für die Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft.

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Quelle: BMF - Schreiben vom 12.03.07