Die Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte ist mit Zustimmung zum Jahressteuergesetz durch den Bundesrat am 24.11.2006 in Kraft getreten (§ 89 Abs. 3 AO).
Es ist davon auszugehen, dass die Gebührenpflicht mit dem Zeitpunkt der Antragstellung beginnt, so dass für "Alt-Anträge" wohl noch keine Gebühr erhoben wird. Um Kosten zu vermeiden, sollten vorgesehene Anträge noch schnell dem Finanzamt eingereicht werden, bevor das Gesetz mit seiner Verkündung in Kraft tritt.Quelle: Jahressteuergesetz - Zustimmung durch den Bundesrat - vom 24.11.06