Steuerberatung -

Gerätebezogene Gebührenerhebung ist veraltet

DIHK und ZDH mahnen neues Rundfunk-Finanzierungsmodell an

Eine Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung fordern der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio kommentieren die beiden Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft wie folgt:

 

 

 

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat erneut den hohen Stellenwert der Rundfunkfreiheit und die Notwendigkeit der Sicherung einer angemessenen Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verdeutlicht.

 

 

Gleichzeitig hat das Gericht festgestellt, dass der Gesetzgeber keinesfalls daran gehindert ist, weitere Reformen bezüglich der Struktur und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchzuführen.

 

 

 

Das bestehende gerätebezogene Gebührenmodell ist veraltet, und es besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen. Hierzu ist der Gesetzgeber jetzt aufgerufen."

Quelle: DIHK - Pressemitteilung vom 11.09.07