Stand: 1. April 2008
Das Bundesministerium der Finanzen macht die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs mit einem Schreiben vom 08.04.2008 - IV C 5 - S 2341/08/0001 - bekannt.
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Für den Zeitraum 2004 bis 2008 wurden die Werte ausgeblendet. Diese Werte können durch Markieren der Zeilen über und unterhalb der ausgeblendeten Zeile über den Menüpunkt "Einblenden" sichtbar gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge - Stand: 1. April 2008
Quelle: BMF - Schreiben vom 10.04.08