Steuerberatung -

Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ein fairer Anteil am Erfolg der Unternehmen zu, für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen. Dazu soll der Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beitragen. Damit steigen die Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zur Verbesserung der
Eigenkapitalbasis von Unternehmen.

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Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Quelle: BMF - Meldung vom 14.07.08