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Gesetzentwurf kompakt - was ändert sich bei der Erbschaftsteuer?

Bundesregierung stimmt Gesetzesentwurf zu neuer Erbschaftsteuer zu!

Die neue Erbschaftsteuer ist verfassungskonform, gerecht und standortfreundlich. Das Bundeskabinett hat mit seinem Beschluss am 11.12.2007 die Weichen für ein modernes Erbschaftsteuergesetz gestellt.

Die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch der Reform zugrunde gelegten Eckpunkte tragen der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach gleicher Behandlung aller Vermögensarten Rechnung. Dabei ist es der Wille der Bundesregierung, dass dies nicht zu Steuermehrbelastungen für die Durchschnittsbürger führt. Dagegen muss derjenige, der ein außergewöhnlich hohes Vermögen erbt oder der nur entfernt bzw. gar nicht verwandt ist, Steuern bezahlen. Steuern, die der Staat braucht, um sich um jene kümmern zu können, die niemals durch Erbschaften vermögend werden. Das ist auch ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit.

 

 

 

Das neue Erbschaftsteuerrecht soll im Frühjahr 2008 mit Rückwirkung zum 01.01.2007 in Kraft treten. Für das Jahr 2007 kann gewählt werden, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll, aber dies nur unter Beibehaltung des bisherigen Freibetrages.

 

 

Wichtige Änderungen finden Sie unter folgendem Link
 
Weitere Informationen finden Sie unter:

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich: Vermögen besteht zu 100 % aus Kapitalvermögen

 

 

 

Vergleich: Vermögen besteht je zu 50 % aus Grundvermögen und Kapitalvermögen

Quelle: BMF - Meldung vom 11.12.07