Steuerberatung -

Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Diesel-Pkw mit Rußfiltern beschlossen

Finanzämter erhalten vermehrt Anfragen zu Diesel-Rußpartikelfiltern

Die Bundesregierung hat am 29.11.2006 in einem Gesetzesentwurf die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern beschlossen. Zunächst müssen diesem Gesetzesentwurf jedoch noch der Bundesrat und der Bundestag zustimmen.

Viele betroffene Kfz-Halter sind verunsichert und wenden sich hilfesuchend an ihr Finanzamt. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe informiert deshalb über die Grundzüge des Entwurfes:

 


Nach derzeitigen Planungen sollen die Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz zum 01.04.2007 in Kraft treten. Wenn ein Diesel-Pkw mit erstmaliger Zulassung bis zum 31.12.2006 in der Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009 mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wird, sieht das Gesetz eine einmalige Steuerbefreiung i. H. v. 330 Euro vor. Die Steuerbefreiung soll bis zu dem Zeitpunkt befristet sein, bis zu dem der Wert von 330 Euro erreicht ist.

 


Da es sich lediglich um einen Gesetzesentwurf handelt, ist es aus Sicht der Oberfinanzdirektion nicht notwendig, sich schon jetzt an das zuständige Kraftfahrzeugsteuer-Finanzamt zu wenden.
Weiter sieht der Gesetzesentwurf vor, den jeweiligen Steuersatz für nicht nachgerüstete Diesel-Pkw in der Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2011 um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter oder einen Teil davon zu erhöhen.

Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Pressemitteilung vom 14.12.06