Steuerberatung -

Gesetzliche Sozialversicherung mit geringfügigem Überschuss

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, beliefen sich die Ausgaben der gesetzlichen Sozialversicherung in Abgrenzung der Finanzstatistik in den ersten drei Quartalen 2007 auf 348,6 Milliarden Euro. Sie blieben damit knapp (– 0,2%) unter dem entsprechenden Vorjahreswert.

Die kassenmäßigen Einnahmen gingen mit 348,7 Milliarden Euro weit stärker zurück (– 3,1%), vornehmlich bedingt durch die zu Beginn des Jahres 2006 eingeführte Änderung des Beitragseinzugsverfahrens. Sie führte dazu, dass 2006 einmalig ein zusätzlicher Monatsbeitrag zu verbuchen und daher eine außerordentliche Erhöhung der Einnahmen zu verzeichnen war (Basiseffekt).

Aus der Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen errechnet sich ein geringer Überschuss in Höhe von 67 Millionen Euro; in den ersten neun Monaten 2006 verzeichnete die gesetzliche Sozialversicherung auf Grund des oben erwähnten Basiseffektes noch einen Überschuss von 10,7 Milliarden Euro. Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit.

 

 

 

Bei den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ergibt sich folgendes Bild:
 
Für die gesetzliche Krankenversicherung errechnet sich im Berichtszeitraum ein Finanzie­rungsüberschuss von 171 Millionen Euro. Dabei stiegen die Ausgaben um 4,3% auf 114,0 Milliarden Euro, unter anderem auf Grund der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes und den damit einhergehenden gestiegenen Aufwendungen für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel aus Apotheken (+ 6,3% auf 18,9 Milliarden Euro) sowie für Heil- und Hilfsmittel von anderen Stellen (+ 4,6% auf 6,3 Milliarden Euro). Mit 4,5 Milliarden Euro lagen die Krankengeldzahlungen um 4,8% über dem Vorjahresniveau. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich auf insgesamt 114,3 Milliarden Euro in den ersten neun Monaten des Jahres 2007 und übertrafen damit den Vorjahreswert um 4,9%. Auf Grund der Erhöhung des durchschnittlichen Beitragssatzes von 14,2% auf 14,8% sind die Beitragseinnahmen um 5,4% auf 110,1 Milliarden Euro deutlich gestiegen.

 

 

Mit 28,7 Milliarden Euro waren die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit im Berichtszeitraum stark rückläufig (– 17,9%), vor allem bedingt durch die Zunahme der Beschäftigtenzahl bei anhaltend guter Konjunktur. Sie führte unter anderem zu einer Abnahme der Aufwendungen für das Arbeitslosengeld (– 26,4% auf 14,7 Milliarden Euro) als Folge der gesunkenen Zahl der Leistungsempfänger. Erheblich geringer als im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren die Beitragseinnahmen (– 37,6% auf 24,0 Milliarden Euro). Zurückzuführen ist das hauptsächlich auf die oben erwähnte Änderung des Beitragseinzugsverfahrens im Jahr 2006 sowie die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 4,2%. Insgesamt reduzierten sich die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit um 22,7% auf 31,9 Milliarden Euro. Aus der Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen ergibt sich für die Bundesagentur für Arbeit ein Finanzierungsüberschuss von 3,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 6,3 Milliarden Euro).

 

 

 

Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung betrugen in den ersten neun Monaten 2007  175,6 Milliarden Euro (+ 0,6%), im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 174,5 Milliarden Euro. Die Einnahmen von 172,9 Milliarden Euro fielen, vornehmlich wegen oben erwähntem Basiseffekt, um 3,3% niedriger aus. Daraus ergibt sich ein vorläufiges Finanzierungsdefizit von 2,7 Milliarden Euro (Vorjahr: Überschuss von 4,4 Milliarden Euro). Inzwischen ist allerdings erkennbar, dass sich die Ausgaben und Einnahmen im Jahresergebnis ausgleichen werden.

 

 

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung wies im Berichtszeitraum ein Finanzierungsdefizit von 526 Millionen Euro aus (Vorjahr: Überschuss von 278 Millionen Euro).

Quelle: Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 18.01.08