Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer im Jahr 2006 bei 391% und damit um zwei Prozentpunkte höher als im Vorjahr.
Das Gewerbesteueraufkommen 2006 betrug 38,4 Milliarden Euro; es ist damit gegenüber 2005 um 19,4% gestiegen. Der durch die Gemeinden festgesetzte Hebesatz entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuereinnahmen (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) in den Gemeinden.
Die niedrigsten durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätze hatten im Jahr 2006 die Bundesländer Sachsen-Anhalt (314%), Mecklenburg-Vorpommern (320%) und Brandenburg (323%). Unter den Stadtstaaten lag Hamburg mit einem Hebesatz von 470% vor Bremen (436%) und Berlin (410%). Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 435% den höchsten Wert unter den Flächenländern vor dem Saarland (416%). Von 97 Gemeinden und 18 Gemeindeteilen wurde im Jahr 2006 der seit 1.1.2004 festgelegte Mindesthebesatz in Höhe von 200% erhoben. Der Spitzenhebesatz der Gewerbesteuer betrug 900%, ein Hebesatz von 600% beziehungsweise 500% wurde von jeweils einer Gemeinde erhoben.
Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2006 bei durchschnittlich 294% und damit um zwei Prozentpunkte über dem Wert von 2005. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2006 insgesamt 352,1 Millionen Euro (+ 0,9% gegenüber 2005). In Berlin wurde mit 150% der niedrigste und in Niedersachen mit 340% der höchste durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A auf Landesebene ermittelt. Bei den Gemeinden spannt sich der Bogen von acht Gemeinden mit einem Hebesatz von 0% bis zu einem Hebesatz von 1 800%, der von einer Gemeinde erhoben wird.
Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich bundesweit mit 394% für das Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozentpunkte erhöht. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 10,0 Milliarden Euro und war um 1,5% höher als 2005. Hier hat Schleswig-Holstein (319%) den niedrigsten und Berlin (660%) den höchsten durchschnittlichen Hebesatz. Auf Gemeindeebene liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer B zwischen 0% (zwei Gemeinden)und 900% (eine Gemeinde).
Quelle: Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 21.08.07