Anwendung des BFH-Urteils vom 25.01.2006 (I R 104/04).
Nun steht fest, dass das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.
Lesen Sie mehr dazu unter:
Quelle: BMF - Meldung vom 11.11.06
Anwendung des BFH-Urteils vom 25.01.2006 (I R 104/04).
Nun steht fest, dass das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.
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