Steuerberatung -

Gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG

Anwendung des BFH-Urteils vom 25.01.2006 (I R 104/04).

Nun steht fest, dass das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.

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Quelle: BMF - Meldung vom 11.11.06