Steuerberatung -

Gewerbliche Infizierung der freiberuflichen Tätigkeit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

Vereinbaren Arzt und Krankenkasse Fallpauschalen so ist Vorsicht geboten.

Denn die zwischen Krankenkasse und Arzt vereinbarte Fallpauschale umfasst Vergütungen sowohl für freiberufliche (§ 18 EStG) als auch für gewerbliche (§ 15 EStG) Tätigkeiten. Damit kann es gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Tätigkeit der Gemeinschaftspraxis kommen. Und zwar immer dann, wenn ...

die von der BFH-Rechtsprechung aufgestellte Geringfügigkeitsgrenze von 1,25% (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1999, BStBl II 2000, 229) überschritten wird.

Erläuternde Hinweise: Krankenkassen können Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung mit den in § 140b Abs. 1 SGB V genannten Vertragspartnern, wie zum Beispiel einzelnen, zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten oder Trägern zugelassener Krankenhäuser, soweit sie zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind sowie mit Trägern von ambulanten Rehabilitationseinrichtungen oder deren Gemeinschaften abschließen. Dabei werden zwischen dem Arzt und der Krankenkasse Verträge abgeschlossen, nach denen die Krankenkasse dem Arzt für die Behandlung der Patienten eine Fallpauschale zahlt.

Quelle: OFD Münster - Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 025/2006 vom 23.11.06