Degressive Abschreibung bei Neueintritt von Gesellschaftern
Die OFD Münster hat sich mit dem Problem der Verteilung der degressiven Abschreibung bei Neueintritt von Gesellschaftern und ihre Auswirkung auf die Gewinnverteilung bei Personengesellschaften beschäftigt.
Sie gibt in diesem Zusammenhang die Weisung an ihre Finanzämter, dass beim Eintritt weiterer Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft im Laufe eines Wirtschaftsjahres die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG oder ein Differenzbetrag zwischen linearer und degressiver Abschreibung wegen des Verbots einer rückwirkenden Änderung der Gewinnverteilung nicht außerhalb der Verteilung des übrigen Betriebsergebnisses den neu eintretenden Gesellschaftern entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligung zugerechnet werden kann.
OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 031/2007 vom 16.11.2007
Quelle: OFD Münster - Kurzinformation vom 05.12.07