Steuerberatung -

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen „Einheitliche Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer in der Europäischen Union“

Gutachten „Einheitliche Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer in der Europäischen Union“ vorgelegt.

Das Bundesministerium der Finanzen begrüßt das Gutachten als einen wichtigen Diskussionsbeitrag der Wissenschaft zu den aktuellen Arbeiten an der Entwicklung eines Konzepts für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Das Gutachten liefert eine fundierte Analyse der Ausgangssituation der UnternehmensbesteuerungUnternehmensbesteuerung in Europa und zeichnet mögliche Handlungsalternativen anschaulich auf.

Auch für die am 15. und 16.05.2007 in Berlin im Rahmen der Deutschen Ratspräsidentschaft stattfindenden Internationalen Steuerkonferenz zum Thema einer europaweiten gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage werden die Ausführungen des Beirats in den wissenschaftlichen und politischen Diskussionsprozess einfließen.
 
Auf EU-Ebene finden derzeit unter Leitung der EU-Kommission intensive Arbeiten an einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer statt. Die Bundesregierung sieht darin die Möglichkeit, ein wichtiges Instrument für mehr Steuergerechtigkeit in Europa zu entwickeln. Auch würden sich für Unternehmen die steuerlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU vereinfachen, was auch dem Wirtschaftsstandort Europa zugute käme.
 
Eine einheitliche konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer kann einen wertvollen Beitrag für den europäischen Integrationsprozess bedeuten. Im Rahmen der laufenden Arbeiten sind jedoch alle fiskalischen und volkswirtschaftlichen Aspekte zu beachten. Eine endgültige Entscheidung für oder gegen eine derartige Bemessungsgrundlage kann erst dann fallen, wenn alle Entscheidungsgrundlagen erarbeitet und die Folgen sorgfältig abgeschätzt wurden. In diesem Zusammenhang leistet das Beiratsgutachten einen wertvollen Beitrag zur laufenden Diskussion.

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 26.03.07