Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreffend den Normenkontrollantrag von 293 Abgeordneten der CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen des 15. Deutschen Bundestages gegen den Bundeshaushalt 2004 erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Herr Karl Diller:
Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat die Auffassung der Bundesregierung bestätigt, dass das Haushaltsgesetz 2004 sowohl in der Fassung des Nachtragshaushaltsgesetzes als auch in seiner ursprünglichen Fassung mit den Vorgaben der Verfassung übereinstimmte.
Das Urteil bestätigt, dass die haushaltspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen des Deutschen Bundestages in den Jahren 2003 und 2004 im Einklang mit den von der Verfassung eröffneten Möglichkeiten standen und zu jeder Zeit transparent und offen gegenüber dem Parlament erfolgten. Das Urteil erkennt an, dass sowohl mit der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2004 und den diesen flankierenden gesetzlichen Maßnahmen, als auch im Rahmen des Nachtragshaushalts 2004 eine verfassungsrechtlich zulässige Reaktion auf die damalige schwierige konjunkturelle Lage und zugleich zur Lösung struktureller Probleme erfolgte.Die Bundesregierung begrüßt darüber hinaus, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zugleich Hinweise zu den grundsätzlichen Anforderungen an eine verfassungsrechtliche Verschuldungsregel gibt. Bereits im Rahmen der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 haben die Koalitionsfraktionen das Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung verankert und weit reichende Konsolidierungsziele festgeschrieben. Im Rahmen der in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, im Jahre 2011 einen ausgeglichenen Haushaltohne Nettokreditaufnahme vorzulegen. Parallel hierzu hat sie das Thema „Eindämmung der Staatsverschuldung“ aktiv in die Beratung der Kommission zur Modernisierung der Bund/Länder-Finanzbestrebungen eingebracht. Das Urteil unterstreicht den Stellenwert dieser Überlegungen und bildet einen wichtigen flankierenden Baustein für die weitere Entscheidungsfindung.
Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 09.07.07