Der Bundesrat hat heute darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze anzurufen und stattdessen eine Entschließung gefasst. Darin bittet er, schnellstmöglich die Hinzuverdienstgrenze für Rentner auf 400 Euro anzuheben, um künftig Missverständnisse und unverhältnismäßige Rückforderungen bzw. Rentenkürzungen zu vermeiden.
Viele Rentner nähmen an, dass die Mini-Job-Grenze von 400 Euro auch als Zuverdienstgrenze für sie gelte. Die vom Bundesrat geforderte Anhebung diene sowohl dem Schutz der Betroffenen als auch erheblicher Verwaltungsvereinfachung.
Der Bundesrat hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze verlangt. In der heutigen Entschließung drückt er sein Bedauern darüber aus, dass diese Forderung erneut nicht berücksichtigt wurde.
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 30.11.07